REACh - Gesetzliche Rahmenbedingungen
Machen Sie sich keine Gedanken um REACh
- wir kümmern uns darum!
Die EU-Chemikalienverordnung REACh (EG) Nr. 1907/2006
Im Sinne von REACh ist Schneider airsystems nur nachgeschalteter Anwender, da wir weder Materialien noch Stoffe selbst herstellen, noch diese in die EU importieren. Das bedeutet, wir sind als Werkzeughersteller nicht direkt von der Registrierungspflicht dieser Verordnung betroffen. Nichts desto trotz haben wir alle unsere Lieferanten über REACh informiert und Sie aufgefordert Ihre aus der REACh resultierenden Pflichten, die Registrierungspflicht eingeschlossen, zu erfüllen.
Die von der Europäische Chemikalien Agentur (
ECHA) veröffentlichte Kandidatenliste wird regelmäßig aktualisiert.
Alle Hersteller von Produkten sind verpflichtet, Stoffe der Kandidatenliste, die in Ihren Produkten mit einem Gewichtsanteil von >0,1Massen% enthalten sind, bekannt zu geben.
Wir kommen dieser Forderung selbstverständlich nach.
Schneider airsystems – REACh – KandidatenlisteUnsere Produkte, die Stoffe aus der Kandidatenliste in einer Konzentration über 0,1 Massen% enthalten sind in einer Liste aufgeführt.
Diese Liste wird regelmäßig von uns aktualisiert, sobald neue Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen werden.
Download aktuelle Schneider airsystems Kandidatenliste (PDF)
Wir werden auch weiterhin alle erforderlichen Maßnahmen einleiten,
um Sie in der gewohnten Qualität zu beliefern - wie Sie es von uns erwarten können.
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Umweltmanagementabteilung wenden:
umwelt@tts-schneider.com
Wir erfüllen die Pflichten des Elektrogesetzes, d.h. die Umsetzung der EU-Richtlinien WEEE und RoHS.
Unsere Registrierungsnummer lautet:
WEEE-Reg.-Nr.: 7 55 33 636Wählen Sie ein Land für weitere Informationen rund um REACh:
International Tschechien